Services

Wir bieten rechtliche Unterstützung und Betreuung bei folgenden immobilienrechtlichen Themen:

  • Grundstücksrecht/Immobilientransaktionen
  • Mietrecht (Wohn-Gewerbemietrecht)
  • Maklerrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zwangsversteigerung
  • Zwangsverwaltung

Wir übernehmen die Finanzverwaltung, das technische Management sowie die rechtliche und persönliche Betreuung für den Erhalt der Rentabilität Ihrer Immobilien/Wohnungen. Zudem setzen wir im Rahmen der Mietobjektverwaltung kontinuierlich Einsparungsmaßnahmen um und schöpfen Mietanpassungspotentiale voll aus. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Kaufmännische Verwaltung
  • Rechtliche Verwaltung
  • Finanzielle Verwaltung
  • Unterlagen und Berichtswesen 

Wir kennen die besonderen Herausforderungen, die das Betreuen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit sich bringt. Neben der Abwicklung kaufmännischer und technischer Aufgaben zählt auch die rechtliche WEG-Verwaltung zu unseren Kompetenzen. Wir schaffen nachhaltige Wertschöpfungsprozesse und legen Wert auf umfassende Dokumentation, Verlässlichkeit und Transparenz. Unsere Leistungen sind:

  • Umfassende Eigentümerbetreuung
  • Kaufmännische Verwaltung
  • Technische Verwaltung
  • Rechtliche Verwaltung
  • Unterlagen, Berichtswesen und Abrechnungen
  • Mediation bei Auseinandersetzungen

Gerichtlich angeordnete Zwangsverwaltung gemäß §§ 146 ff ZVG   
Wir werden von den Rechtspfleger/innen der Amtsgerichte (Vollstreckungsabteilungen) als Zwangsverwalter/in bezüglich Immobilien aller Art bestellt.

Wir verstehen Zwangsverwaltung durch unseren disziplinübergreifenden Ansatz und unsere wirtschaftlich bestimmt Expertise als unternehmerische Aufgabe, bei der die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger im Vordergrund steht.
 
(Kalte) Zwangsverwaltung
Wir werden vom Insolvenzverwalter bzw. Grundpfandgläubiger (Banken, Versicherungen etc.) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages beauftragt, Immobilien aller Art zu verwalten. 

Die kalte Zwangsverwaltung ist unserer Erfahrung nach für Banken von großem Vorteil, weil die Tätigkeiten zwischen dem Insolvenzverwalter und der Gläubigerbank frei vereinbar sind.